Vorsicht Bußgeld : Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland aktiv

Klang heimlich hat sich das Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland eingeschlichen. Bisher war es italienischen Behörden nicht möglich, Bußgelder in Deutschland einzutreiben. Zum 27. März 2016 hat der italienische Gesetzgeber dies nun geändert. Die Behörden aus Italien war es Leid, Geldbußen von ausländischen Autofahrern nicht eingetrieben zu können. Viel Geld, welches dem italienischen Staat entgangen ist. Das neue Abkommen ermöglicht nun italienische Bußgelder ab 70 Euro hierzulande zwangsweise eingetrieben zu lassen. Die Summe hört sich zwar klein an, aber dazu können neben dem Bussgeld auch die Verfahrenskosten mit einbezogen werden – damit ist fast jedes Knöllchen in Italien ein Fall für die Justiz. Falls jemand ein Knöllchen in den letzten Jahren erhalten hat und nicht gezahlt hatte, sollte aufhorchen. Wer denkt, das ist jetzt nicht interessiert mich mich, wird sich wundern. Bußgelder können noch 5 Jahre rückwirkend eingetrieben werden, da Bußgelder in Italien erst nach 5 Jahren verjähren. Insgesamt gilt aber, daß private italienische oder deutsche Inkassofirmen keine Forderungen italienischer Bußgeld- oder Polizeibehörden zwangsweise eintreiben können – aber sehr wohl die der italienischen Maut. Sollte man einen Strafzettel in Italien zukünftig erhalten, sollte man abwägen , ob man Chancen hat sein recht durch zu setzen oder lieber sofort schnell zu zahlen. In Italien gibt es für Schnellzahler einen Rabatt – wer nicht sein Bussgeld innerhalb 60 Tage bezahlt hat , zahlt das doppelte. Wer in Sizilien unterwegs ist, wird wahrscheinlich seltener ein Bussgeld kassieren. Aber zu sicher darf man nicht sein – auch hier werden nun immer mehr Blitzer aufgebaut und Kontrollen durchgeführt. Die größte Falle sind die sogenannten ZTL Zonen ( Zona Traffico Limitato ), die mit Videokameras überwacht werden in den Innenstädten und sehr empfindlich ins Geld gehen können.

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